Deutscher Mieterbund
Landesverband Schleswig-Holstein

Kiel, den 04.05.2020

Balkon

Der Sommer naht und Mieterinnen und Mieter freuen sich, ihren Balkon umfangreich nutzen zu können. Es gibt jedoch einiges, was Mieterinnen und Mieter wissen und berücksichtigen sollten. Der Balkon gehört mit zur vermieteten Wohnung. Bei der Berechnung der Wohnfläche zählt er normalerweise zu einem Viertel mit. Mieter können ihren Balkon praktisch „rund um die Uhr“ nutzen. Allerdings ist insbesondere in den späteren Abendstunden Rücksicht auf die Nachbarn im Haus zu nehmen. Diese dürfen durch Feiern, laute Gespräche usw. nicht übermäßig gestört werden. Das Aufstellen von Stühlen, Bänken, Liegen, Tischen oder eines Sonnenschirms gehört zu den selbstverständlichen Rechten des Mieters, wenn es um die Balkonnutzung geht. Mieter können auch ein Rankengitter anbringen, müssen aber darauf achten, dass die Kletterpflanzen das Mauerwerk nicht beschädigen. Auch Blumenkübel dürfen auf dem Balkon aufgestellt werden. Ein Bergahorn, der über das Dach des Hauses hinausragt und bis zu 40 Meter hoch werden kann, ist allerdings verboten.

Kiel, den 01.04.2020

Deutscher Mieterbund

Landesverband Schleswig-Holstein:

Mieten können im Zuge der Corona-Pandemie vorübergehend ausgesetzt werden ohne eine Kündigung zu erwarten

Die Corona-Pandemie führt überall zu erheblichen Problemen und Zukunftsängsten. Die Bundesregierung und der Bundestag haben allerdings gezeigt, dass sie sich auch der Ängste und Probleme der Mieterinnen und Mieter bewusst sind und innerhalb kürzester Zeit eine rechtliche Klärung auf den Weg gebracht.

Danach kann einem Mieter im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 30.06.2020 trotz Fälligkeit der Miete nicht gekündigt werden, wenn er die Miete nicht leistet, sofern die Nichtzahlung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht. Dies hat der Mieter glaubhaft zu machen.

Kiel, den 31.03.2020

Stehend duschen in der Badewanne

 Für viele Mieterinnen und Mieter ist es ein Luxus, wenn eine Badewanne vorhanden ist. Allerdings ist zu bedenken, dass, wer in der Badewanne stehend duscht, sich möglicherweise vertragswidrig verhält. Das musste jetzt ein Mieter erfahren, der wegen Schimmelbefalls im Bad die Miete mindern wollte. Das Landgericht Köln (1 S 32/15) entschied, der Vermieter müsse nicht für die Beseitigung des Schimmelbefalls sorgen und er müsse auch keine Mietminderung akzeptieren. Der Mieter sei für die Schimmelschäden selbst verantwortlich, er habe falsch, nämlich in der Badewanne stehend geduscht und somit das Badezimmer vertragswidrig genutzt.

Kiel, den 31.03.2020

Stehend duschen in der Badewanne

 Für viele Mieterinnen und Mieter ist es ein Luxus, wenn eine Badewanne vorhanden ist. Allerdings ist zu bedenken, dass, wer in der Badewanne stehend duscht, sich möglicherweise vertragswidrig verhält. Das musste jetzt ein Mieter erfahren, der wegen Schimmelbefalls im Bad die Miete mindern wollte. Das Landgericht Köln (1 S 32/15) entschied, der Vermieter müsse nicht für die Beseitigung des Schimmelbefalls sorgen und er müsse auch keine Mietminderung akzeptieren. Der Mieter sei für die Schimmelschäden selbst verantwortlich, er habe falsch, nämlich in der Badewanne stehend geduscht und somit das Badezimmer vertragswidrig genutzt.

Kiel, den 26.03.2020

In der Corona-Krise wendet sich der
Deutsche Mieterbund
Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
an die Landesregierung und die Vermieter

Die Corona-Pandemie hält alle in Atem und viele Menschen schauen ängstlich in die Zukunft. Aufgrund der herausragenden Arbeit und Einsatzbereitschaft vieler Berufsgruppen ist aktuell ein Großteil der Daseinsvorsage weitestgehend gewährleistet. Mit zunehmender Ausbreitung des Virus stellt sich jedoch nicht nur die Frage nach der Fortsetzung von Arbeitsverhältnissen, sondern auch die eventuell aus Einkommensverlusten resultierende Zahlungsunfähigkeit von Mieterinnen und Mietern. „Sollte den mietrechtlichen Zahlungsverbindlichkeiten nicht mehr nachgekommen werden, drohen ordentliche und außerordentliche Kündigungen. Auch die Fortsetzung von gewerblichen Mietverhältnissen ist gefährdet“, so Ann Sophie Mainitz, Geschäftsführerin des Deutschen Mieterbundes Landesverband Schleswig-Holstein.