Kiel, den 18.03.2020
Deutscher Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein:
Landesverbandstag 2020 in Lübeck
von Coronavirus überschattet
Der Landesverbandstag des Deutschen Mieterbundes Landesverband Schleswig-Holstein am 14.03.2020 in Lübeck fand nicht wie geplant statt. Aufgrund des grassierenden Coronavirus entschied der Landesverbands-Vorstand, dass der öffentliche Teil abzusagen sei und die geladenen Gäste nicht teilnehmen dürften.
Insofern erfolgte nur die Durchführung des internen Teils mit ca. 33 Delegierten.
Jochen Kiersch, der Vorstandsvorsitzende des Landesverbandes Schleswig-Holstein, erinnerte an die letzten 100 Jahre in der Mieterorganisation und stellte noch einmal die ernüchternde Situation für Mieterinnen und Mieter in Schleswig-Holstein ohne Mietpreisbremse und Kappungsgrenzenverordnung dar. „Rückblickend wurde in den letzten 100 Jahren für die Mieterinnen und Mieter in Schleswig-Holstein viel erreicht“, so Jochen Kiersch. „2019 war jedoch kein gutes Jahr für den Mieterschutz“, so Kiersch weiter.
Kiel, den 05.03.2020
Ausnahmen von der Nachtruhe
In Mehrfamilienhäusern tritt häufiger das Problem auf, dass die Nachbarn doch einmal etwas lauter sind. Allerdings müssen Nachbarn auch nach 22 Uhr in einem Mehrfamilienhaus mit der einen oder anderen Ruhestörung rechnen. Es gilt von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens zwar die so genannte „Nachtruhe“, aber nicht uneingeschränkt. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel:
Kiel, den 30.01.2020
Mietkaution
Das Beziehen einer neuen Wohnung ist in den überwiegenden Fällen ein freudiges Ereignis. Allerdings muss die Mieterin oder der Mieter im Vorfeld einiges beachten. Insofern müssen Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses eine Mietkaution zahlen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Nach dem Gesetz darf diese Mietsicherheit höchstens drei Monatsmieten betragen, ohne Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen. Die häufigste Form der Mietkaution ist nach Angaben des Deutschen Mieterbundes Landesverband Schleswig-Holstein die sogenannte Barkaution, bei der dem Vermieter der Kautionsbetrag bar übergeben oder überwiesen wird. Sie muss nicht „auf einen Schlag“ und auch nicht schon vor Beginn des Mietverhältnisses gezahlt werden. Die Kaution kann in drei Raten gezahlt werden, die erste Rate wird mit Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die beiden nächsten Raten werden dann zusammen mit den nächsten beiden Mietzahlungen fällig.
Kiel, den 10.02.2020
WARNUNG!
Handy-Anrufe vom „Mieterschutzbund“
Anrufe vom „Mieterschutzbund“ per Handy werden von Mietervereinen aus Schleswig-Holstein nicht getätigt. Seit geraumer Zeit tritt es vermehrt auf, dass Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland per Handynummer vom angeblichen „Mieterschutzbund“ angerufen bzw. belästigt werden. Der Anrufer gibt sich als Zugehöriger des „Mieterschutzbundes“ aus und bedrängt die Angerufenen mit Fragen nach Nebenkostenabrechnungen oder persönlichen Daten.
Kiel, den 09.01.2020
Einbruchsschutz
Auch wenn der Schnee noch auf sich warten lässt, sind die Tage kurz. Dies verleitet häufig zu vermehrten Einbrüchen. Mieter sind insofern in dieser Jahreszeit auf ausreichenden Einbruchsschutz bedacht. Allerdings können sie nach ihrem Einzug nicht verlangen, dass der Vermieter für mehr Sicherheit in ihrer Wohnung sorgt. Sie haben keinen Anspruch auf einbruchshemmende Fenster oder Türen, Sicherheitsschlösser, Türspion oder Gegensprechanlage. Investiert der Vermieter trotzdem in derartige Schutzmaßnahmen, handelt es sich um Wohnwertverbesserungen und Modernisierungen. Folge ist, der Vermieter kann die Miete erhöhen. Er darf 8 Prozent der Kosten einer solchen Baumaßnahme auf die Jahresmiete aufschlagen. Die Entscheidung aber, ob investiert wird oder nicht, trifft allein der Vermieter.