Kiel, den 28.11.2019
Mietpreisbremse und Kappungsgrenze:
Landesregierung begeht einen fatalen Fehler!
Seit geraumer Zeit beherrschen mietpolitische Probleme die öffentliche Berichterstattung. So auch in Schleswig-Holstein. Immer mehr Mieterinnen und Mieter spüren am eigenen Leib, dass die Mieten stetig steigen und Wohnen sich in manchen Gebieten zu einem „Luxusgut“ entwickelt hat. Trotz dieser brisanten Situation und der bestehenden Ängste der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner hat die Landesregierung beschlossen, die Kappungsgrenze auslaufen zu lassen und die Mietpreisbremse vorzeitig abzuschaffen. Die Entscheidung ist falsch und ein Schlag ins Gesicht jeder Mieterin und jedes Mieters in Schleswig-Holstein.
Kiel, den 28.11.2019
Heizkostenabrechnung – 15-prozentiges Kürzungsrecht
Das Jahr neigt sich dem Ende. Für viele Mieterinnen und Mieter bedeutet dies, dass sie eine Heizkostenabrechnung von ihrem Vermieter erhalten werden. In diesem Zusammenhang sollten Mieterinnen und Mieter wissen, dass, wenn Mehrfamilienhäuser von einer Zentralheizung versorgt werden, die anfallenden Heizkosten mindestens zu 50 Prozent verbrauchsabhängig auf die Mieterhaushalte oder Wohnungseigentümerhaushalte verteilt werden müssen. Dazu müssen alle Räume der Wohnung mit Erfassungssystemen (zum Beispiel Heizkostenverteilern) ausgestattet sein, die einmal im Jahr abgelesen werden. Auch per Mietvertrag kann grundsätzlich nichts anderes bestimmt werden. Die Verteilung der Heizkosten ausschließlich nach Wohnfläche oder die Vereinbarung einer sogenannten Warmmiete, bei der die Heizkosten in der Miete enthalten sind, oder eine Heizkostenpauschale, über die nicht abgerechnet werden muss, sind unzulässig. Ausnahmen vom Grundsatz der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung gibt es praktisch nur in sogenannten Passivhäusern, in denen so gut wie keine Heizenergie benötigt wird, oder in Häusern mit besonders energiesparenden Heizungsanlagen, wie zum Beispiel Wärmepumpen oder Solaranlagen.
Kiel, den 07.11.2019
Wohngemeinschaft und Mieterwechsel
Aufgrund des derzeitig angespannten Wohnungsmarktes werden immer häufiger Wohngemeinschaften geschlossen. Allerdings ist ein Mieterwechsel bei einer Wohngemeinschaft immer wieder kompliziert. Hat nur ein Mieter den Mietvertrag mit dem Vermieter unterschrieben, ist er alleiniger Hauptmieter. Will er denn eine Wohngemeinschaft gründen, muss er nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes Landesverband Schleswig-Holstein mit seinen Mitbewohnern Untermietverträge abschließen. Kündigt der Hauptmieter das Mietverhältnis, ist das gleichzeitig das „Aus“ für die Wohngemeinschaft – alle müssen ausziehen. Will ein Untermieter ausziehen, muss er gegenüber dem Hauptmieter kündigen. Der kann aber wieder einen neuen Untermieter suchen, muss den Vermieter hierüber allenfalls informieren.
Kiel, den 07.11.2019
Neuer Betriebskostenspiegel für Schleswig-Holstein
Die Belastung durch Betriebskosten für Mieter in Schleswig-Holstein ist im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben. Grundlage der Betrachtung ist das Abrechnungsjahr 2017. Im Jahr 2017 betrug die durchschnittliche Belastung der Mieter 2,27 € / m2 im Monat.
Positiv ist jedoch zu bemerken, dass die Belastung bei Umlage aller denkbaren Betriebskosten im Erfassungsjahr 2016 noch bei 2,87 € / m2 im Monat lag, nach Auswertung der Datenbasis für das Erfassungsjahr 2017 jedoch nur noch bei 2,84 € / m2 im Monat.
Kiel, den 10.10.2019
Deutscher Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein
unterstützt den Antrag der SPD
auf landeseigene Wohnungsbaugesellschaft
Seit geraumer Zeit fordert der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein die Gründung einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft. „Insofern befürworten wir den Antrag der SPD“, so Mainitz, Geschäftsführerin Landesverband Schleswig-Holstein.