Kiel, den 12.06.2019
Mieterbund: Notwendige Schritte bei der Grundsteuer
Seit mehr als einem Jahr steht es nun fest, die Grundsteuer ist verfassungswidrig und muss überarbeitet werden.
Die Frist dazu läuft Ende dieses Jahres aus, ohne dass eine Lösung in Sicht ist.
Das Flächenmodell, welches die Wohnungswirtschaft und ein Teil der Politik bevorzugt, berücksichtigt die Fläche des Grundstücks und des Gebäudes. Wo sich das Grundstück befindet, ob nun in Kampen auf Sylt oder in Kiel Gaarden wird nicht berücksichtigt. Nun sollen zudem auch noch statistische Mieten und der mittlere Bodenwert herangezogen werden. Berücksichtigt man jedoch Mieten, dann werden Wohnungen mit derzeit schon hohen Mieten noch teurer.
Kiel, den 04.06.2019
VONOVIA lässt sich immer mehr einfallen
Nicht nur Mietern ist VONOVIA ein Begriff. Der „Gigant“ am Wohnungsmarkt ist zurzeit in aller Munde, dabei selten in positiver Hinsicht. Allerdings sind nicht nur Betriebskostenabrechnungen oder Modernisierungsmieterhöhungen das Problem. Zunehmend setzt der „Annington-Nachfolger“ auch auf andere Bereiche in einem Mietverhältnis, berichtet der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein.
Kiel, den 13.05.2019
Mieterbund begrüßt Barleys Vorstoß in Sachen Mietpreisbremse
Der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein begrüßt ausdrücklich das Vorhaben von Justizministerin Katarina Barley, die Möglichkeit des Erlasses von Verordnungen zur Mietpreisbremse durch die Länder zu verlängern. Die Situation am Wohnungsmarkt macht es dringend erforderlich, den unkontrollierten Mietenanstieg zu begrenzen, so Ann Sophie Mainitz, Geschäftsführerin des Landesverbandes Schleswig-Holstein.
Kiel, den 28.05.2019
Mieterverein:
Wiedereinführung des städtischen Vorkaufsrechts richtig !
Angesichts der dramatischen Situation am Kieler Wohnungsmarkt begrüßt der Kieler Mieterverein ausdrücklich den Plan der Stadt, das städtische Vorkaufsrecht für Immobilien grundsätzlich wieder einzuführen. Kiel verfüge nun einmal über sehr begrenzte Flächen, auf denen Wohnungsbau stattfinden kann, so Ann Sophie Mainitz, Geschäftsführerin des Kieler Mietervereins.
Kiel, den 30.04.2019
Garten
Ist der Garten mitvermietet, dürfen Mieter ihn so nutzen, wie sie wollen. Sie können nach Angaben des Deutschen Mieterbundes Landesverband Schleswig-Holstein ein Gemüsebeet oder einen Komposthaufen anlegen, Gartenzwerge, Planschbecken, Hundehütten, Sandkasten oder Schaukel aufstellen, Blumen oder Sträucher pflanzen. Zumindest bei Einfamilienhäusern gilt der Garten immer als mitvermietet, es sei denn, im Mietvertrag ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Anders bei Mehrfamilienhäusern. Hier ist der Garten nur dann mitvermietet, wenn das im Mietvertrag ausdrücklich so vereinbart ist.