Deutscher Mieterbund
Landesverband Schleswig-Holstein

Kiel, den 25.02.2019

Mieterbund: Mietpreisbremse und Kappungsgrenze müssen bleiben!

Mit großem Unverständnis reagiert der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein auf das Vorhaben der Jamaika-Koalition, Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze für Schleswig-Holstein abschaffen zu wollen. Die Kappungsgrenzenverordnung habe in den Ballungszentren selbstverständlich dazu beigetragen, dass der Mietenanstieg langsamer erfolgte, da die Miete hier um maximal 15 % statt 20 % innerhalb von 3 Jahren steigen darf, so Geschäftsführer Carsten Wendt. Dieser Rahmen von 15 % wurde in der Praxis in Kiel, im Hamburger Umland und in den Inselgemeinden, wo die Kappungsgrenze gilt, oftmals bei Mieterhöhungen auch ausgeschöpft. Es kann demnach kein Zweifel an der Wirksamkeit und Notwendigkeit dieses Instruments bestehen.

Kiel, 13. Februar 2019

Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum:
39.311 Unterschriften an den Landtagspräsidenten übergeben


Die Volksinitiative für bezahlbaren und angemessenen Wohnraum war ein voller Erfolg. Dank großer Unterstützung der Bevölkerung konnten die schleswig-holsteinischen Landesverbände des SoVD und des Mieterbundes 39.311 Unterschriften für ihre Forderung nach Verankerung des Rechts auf bezahlbaren und angemessenen Wohnraum in die Landesverfassung sammeln. Das gesetzlich vorgeschriebene Quorum von 20.000 Unterschriften wurde bei weitem überschritten. Jetzt ist der Landtag am Zug. Das parlamentarische Verfahren darf im Höchstfall sechs Monate dauern.

Kiel, den 13.12.2018

Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum: Bereits 35.000 Unterschriften gesammelt
100.000 barrierefreie Wohnungen gefordert
Wohnungsbaufördermittel des Landes nicht ausreichend

Endspurt für die Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum vom SoVD Schleswig-Holstein und dem Mieterbund. Genau zwei Monate vor Abgabe der Unterschriftenlisten an den Landtagspräsidenten Klaus Schlie zog die SoVD-Landesvorsitzende Jutta Kühl auf einer Pressekonferenz am 13. Dezember in Kiel ein zufriedenes Zwischenfazit: „Wir haben schon jetzt gut 35.000 Unterschriften gesammelt und damit das erforderliche Quorum von 20.000 deutlich übertroffen.

Kiel, den 10.01.2019

Betriebskostenabrechnung 2017


Mieter müssen ihre Betriebskostenabrechnung für das Kalenderjahr 2017 nach Angaben des Deutschen Mieterbundes Landesverband Schleswig-Holstein spätestens bis 31.12.2018 erhalten haben. Verpasst der Vermieter diesen Termin, kann er keine Nachzahlungen mehr für die Abrechnungsperiode 2017 fordern.

Dagegen muss der Vermieter ein eventuelles Guthaben aus einer verspäteten Betriebskostenabrechnung an den Mieter auszahlen. Selbst wenn der Vermieter den Stichtag verpasst hat, bleibt es dabei, dass der Vermieter abrechnen muss. Notfalls kann der Mieter die Abrechnung einklagen.

Kiel, den 11.12.2018

Neuer Betriebskostenspiegel für Schleswig-Holstein

Die Belastung durch Betriebskosten für Mieter in Schleswig-Holstein ist im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben. Grundlage der Betrachtung ist das Abrechnungsjahr 2016. Im Jahr 2016 betrug die durchschnittliche Belastung der Mieter wie im Jahr 2015 2,39 € pro Quadratmeter im Monat.