Einbruchsschutz

Der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein empfiehlt Mieterinnen und Mietern, die das Zuschussprogramm für Einbruchschutz in Anspruch nehmen wollen, eine sogenannte Modernisierungsvereinbarung mit ihrem/ihrer Vermieter/in abzuschließen. Darin sollte festgehalten werden, dass es dem/der Mieter/in gestattet ist, Baumaßnahmen durchzuführen und dass der/die Vermieter/in im Hinblick auf diese Mieterinvestitionen beim Auszug auf die Rückbauverpflichtung verzichtet. Geregelt werden kann beispielsweise auch, dass der/die Vermieter/in für den Verbleib dieser wohnwertverbessernden Sicherheitsmaßnahme eine Entschädigung an den/die Mieter/in zahlt.