Mietgutachten für Schleswig-Holstein: Pläne des Innenministers zur Dämpfung des Mietenauftriebs sind
Kiel, den 20.06.2013
Mietgutachten für Schleswig-Holstein:
Pläne des Innenministers zur Dämpfung des Mietenauftriebs sind ein großer Schritt in die richtige Richtung
Die dem Mieterbund Schleswig-Holstein angeschlossenen Mietervereine begrüßen die Absicht von Innenminister Breitner, Maßnahmen gegen den Mietenanstieg einzuleiten und diejenigen Gesetzesvorhaben zu fördern, die auf Bundesebene geregelt werden müssen. Das von Breitner vorgelegte Mietgutachten bestätigt die Warnungen der Mietervereine vor einem sich beschleunigenden Mietenanstieg. Große Überraschungen waren auch nicht zu erwarten.
Mieter und Vermieter wissen seit langem, dass nennenswerte Mietprobleme zwischen Glückstadt und Glücksburg eher die Ausnahme sind, während das hamburgische Umland großflächig unter dem Mietendruck der Hansestadt leidet ebenso wie die kreisfreien Städte, die – bis auf Neumünster – ebenfalls spürbar steigenden Mieten zu verzeichnen haben, nicht zuletzt wegen der erhöhten Nachfrage durch die Studenten. Die Mietervereine weisen darauf hin, dass sich eine landesweite Betrachtung der Mieten in Schleswig-Holstein aus den genannten Gründen verbietet. Einem Mieter in Norderstedt hilft es nichts, wenn er von heute auf morgen eine preiswerte leerstehende Wohnung in Marne anmieten könnte. Und schließlich: Die große Masse der Mieterhaushalte wohnt im südlichen Holstein und in den kreisfreien Städten. Deswegen ist der Mietenanstieg ein ernst zu nehmendes Problem für einen großen Anteil der schleswig-holsteinischen Bevölkerung. Dies gilt umso mehr, als die Mieterhaushalte in Schleswig-Holstein immer noch eine – wenn auch knappe – Mehrheit stellen, wie die jüngsten Zensus-Daten beweisen. Diese haben auch zutage gefördert, dass der Wohnungsleerstand in Schleswig-Holstein mit 2,8 % weit unter dem Bundesdurchschnitt liegt, der bei 4,5 % festgestellt wurde.
Nach Auffassung der Mieterorganisation muss die Mieten-Diskussion auch im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Mieterhaushalten gesehen werden. Den Zensus-Daten lässt sich ebenfalls entnehmen, dass einkommensstarke Mieterhaushalte in erheblichem Umfang in das Eigentum abgewandert sind. So hat die Gebäude- und Wohnungszählung 1987 für Schleswig-Holstein noch einen Mieteranteil von 55 % festgestellt, der auf 49 % abgesunken ist. Der Mietwohnungsmarkt muss also vermehrt für einkommensschwächere Haushalte offen sein. Zwar ist die Arbeitslosenquote in der Vergangenheit spürbar gesunken, im gleichen Zeitraum hat aber die Zahl der sogenannten „Aufstocker“ zugenommen, die zwar im Vollerwerb stehen, aber trotzdem Lebensunterhalt und Mieten nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können und deswegen auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Dies geht Hand in Hand mit der Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse. Ein Blick auf das stetige Absinken des Rentenniveaus zeigt schließlich, dass der Bedarf an preiswerten Wohnungen auch langfristig weiter steigen wird.
Neuvertragsmieten von heute sind die Mietspiegelmieten von morgen. Die den Mietwohnungsmarkt wesentlich beeinflussenden Finanzinvestoren wissen das und lassen keine Möglichkeit ungenutzt, Mieterhöhungspotentiale auszunutzen. Bei alledem ist noch nicht berücksichtigt, dass es politischer Wille ist, Wohnungsbestände nachhaltig und umfänglich zu modernisieren, was weitere Mieterhöhungsspielräume auslöst.
Deswegen fordert die schleswig-holsteinische Mieterorganisation nachdrücklich eine Aufstockung des Sozialwohnungsbestandes auf langfristig 120 Tausend Wohnungen. Aktuell ist der Trend gegenläufig wegen der Änderungen, die im Jahre 2009 durch das schleswig-holsteinische Wohnraumförderungsgesetz eingetreten sind. Durch diese werden landesweit zusätzlich 15 Tausend Mietwohnungen vorzeitig aus den Bindungen entlassen mit der Folge, dass der Sozialwohnungsbestand von rund 65 Tausend auf unter 50 Tausend absinkt. Die Mietervereine bleiben dabei, dass das Wohnraumförderungsgesetz ein ähnlich schwerwiegender Fehler war wie der Verkauf von Wohnungsgesellschaften der öffentlichen Hand.
Die Mieterorganisation fordert ferner, das Zweckvermögen Wohnungsbau wieder ausschließlich für die Wohnraumförderung einzusetzen und die Krankenhaussanierung aus Landesmitteln zu bezahlen. Bedenken der Wohnungswirtschaft, dass Kappungsgrenzen den Neubau behindern könnten, weist die Mieterorganisation zurück. Erstbezugsmieten sollen ohnehin von den Beschränkungen frei bleiben. Kappungsgrenzen betreffen aber die unternehmerische Wohnungswirtschaft in der Regel nicht. In entspannten Gebieten sind ohnehin höhere Mieten kaum erzielbar – bei angespannten Wohnungsmärkten ist eine Mietpreisbremse aber unentbehrlich. Überzogene Mietforderungen tragen in erheblichem Umfang zur Segregation bei. Die Pendlerströme auf dem Hindenburgdamm zwischen Sylt und dem Festland zeigen ebenso exemplarisch, wie schmerzhaft, was dabei herauskommt, wenn Mieten unbezahlbar werden.
Die Absicht von Minister Breitner, § 559 BGB so einzuschränken, dass zukünftig nicht mehr 11, sondern nur noch 9 % der Kosten einer Modernisierung auf die Miete aufgeschlagen werden können, ist nach Auffassung der Mietervereine zwar besser als nichts – die Mieterorganisation lehnt diese Bestimmung als systemfremd jedoch in Gänze ab. Modernisierte Wohnungen müssen sich im Vergleichsmietengefüge der Mietspiegel wiederfinden und sind nach diesen zu bewerten. Ob 11 % oder 9 % Umlage der Modernisierungskosten: Derartige Mieterhöhungen führen fast immer dazu, dass die ortsübliche Vergleichsmiete spürbar überschritten wird mit der Folge, dass viele Mieter ausziehen müssen, weil sie die neue Miete nicht mehr bezahlen können.
Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Sprechzeiten und Aufnahmebedingungen können bei der Landesgeschäftsstelle des Mieterbundes Schleswig-Holstein, Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel, Telefon 0431/97919-0 erfragt werden. Sie sind auch im Internet verfügbar unter www.mieterbund-schleswig-holstein.de.
Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel