Neues Mietrecht: Mietervereine in Schleswig-Holstein fordern Kappungsgrenze gegen überzogene Mieterh

Kiel, den 18.04.2013

Neues Mietrecht:
Mietervereine in Schleswig Holstein

fordern Kappungsgrenze gegen überzogene Mieterhöhungen

Das von der Regierungskoalition auf den Weg gebrachte und vom Bundestag inzwischen beschlossene Mietrechtsänderungsgesetz vom 11.3.2013 ist am 18.3.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das Gesetz wird am 1.5.2013 in Kraft treten und für die Mieterschaft spürbare Verschlechterungen (z.B. Einschränkung des Mietminderungsrechtes), aber wenigstens eine Verbesserung mit sich bringen.

Danach sind die Landesregierungen ermächtigt Rechtsverordnungen aufzustellen, wonach die Mieterhöhungsmöglichkeiten in Gebieten, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, auf 15 % in drei Jahren beschränkt werden. Nach bisheriger Rechtslage beträgt diese Kappungsgrenze 20 %.

Nach Auffassung der schleswig-holsteinischen Mietervereine muss diese Landesverordnung schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden um zu verhindern, dass schnell noch eine Miet-erhöhungslawine zu den bisherigen Bedingungen losgetreten wird. Die Verordnung sollte die Städte und Gemeinden des hamburgischen Umlands, sowie Flensburg, Kiel und Lübeck schützen. Das Innenministerium hat in der Vergangenheit selber mehrfach bekundet, dass es die Versorgungslage in diesen Gebieten als angespannt ansieht. Deswegen gehen die Mietervereine davon aus, dass seitens des Innenministeriums eine große Bereitschaft bestehen wird, die Verordnung – bei aller gebotenen Sorgfalt – schnell zu verabschieden.

Nach Meinung der Mietervereine sollten aber auch die Bädergemeinden an der Nord- und Ostsee einbezogen werden. Auch dort kann von einem funktionierenden Wohnungsmarkt nicht mehr die Rede sein. Das schlimmste Beispiel hierfür ist die Insel Sylt. Aber auch auf dem Festland – z.B. an der Lübecker Bucht – ist mit einem weiteren steilen Mietenanstieg zu rechnen.

Die Mietervereine bedauern es ausdrücklich, dass der Bundesgesetzgeber sich nicht hat durchringen können, eine Kappungsgrenze für die Neuvermietung einzuziehen. Die Neuvermietungsmieten in den Ballungsräumen steigen explosionsartig und sehr viel schneller als die Bestandsmieten. Neuvermietungsmieten von heute sind Bestandsmieten von morgen. Sie fließen in die nächsten Mietspiegel ein und werden den Anstieg der Bestandsmieten beschleunigen. Gerade deswegen ist eine frühzeitige Begrenzung des ungestümen Anstiegs bei den Neuvermietungspreisen unentbehrlich. Bund und Land sind aufgefordert, sich dieses drängenden Problems schnellstmöglich anzunehmen. Allerdings rechnen die Mietervereine nicht damit, dass sich in dieser Sache vor der Bundestagswahl noch etwas bewegen wird. Welche Parteienkonstellation nach der Wahl auch immer die Regierung stellen wird: Sie wird schnell etwas gegen den Anstieg der Neuvermietungsmieten unternehmen müssen.

Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Sprechzeiten und Aufnahmebedingungen können bei der Landesgeschäftsstelle des Mieterbundes Schleswig-Holstein, Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel, Telefon 0431/97919-0 erfragt werden. Sie sind auch im Internet verfügbar unter www.mieterbund-schleswig-holstein.de.

Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel

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