Antwort der Landesregierung

Kiel, den 21.09.2004

Antwort der Landesregierung

In einem umfangreichen Schreiben hat die Landesregierung zu wohnungspolitischen Forderungen der Mietervereine Stellung genommen:

Muss nicht:

Bedenken „rechtstechnischer und dogmatischer Natur“ gegen die Form der Umsetzung sprechen nach Auffassung der Landesregierung gegen eine neue Regelung, mit der endlich die 3-Monatskündigungsfrist auch für Altmietverträge eingeführt werden könnte. Die Landesregierung bezweifelt, dass eine Gesetzesänderung überhaupt erforderlich ist, weil sich nach einer juristischen Einzelmeinung mit der Einführung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes das Problem erledigt hat. Derweil werden in der Praxis Mieter mit Altverträgen an den langen Kündigungsfristen weiter festgehalten.

Geht nicht:

Die Forderung der Mietervereine, das schleswig-holsteinische Mietgefüge von seinem jetzigen Spitzenplatz auf ein angemessenes Niveau abzusenken, bezeichnet die Landesregierung als unerfüllbar; außerhalb der Wohngeldzahlung seien ihr Einflussmöglichkeiten verwehrt. Die Mietervereine sehen das anders: Mit dem Ausbluten des Sozialwohnungsbestandes werden die letzten Möglichkeiten verschenkt, unseren Wohnungsmarkt zu beeinflussen; die verstärkte Förderung von Eigentumsmaßnahmen ist auch kein Beitrag zur Senkung des Mietgefüges.

Stimmt nicht:

„Von den Mietenstufen der Wohngeldverordnung auf das allgemeine Mietenniveau zu schließen erscheint … fragwürdig“ so die Landesregierung in ihrer Antwort. Richtigkeit unterstellt läge das Mietenniveau je Quadratmeter Kaltmiete in Schleswig-Holstein 0,35 EURO höher als im Schnitt der alten Länder, was keinen gravierenden Unterschied darstellt, so die Landesregierung. Die Mietervereine sehen das anders: Schon die Gebäude- und Wohnungszählung 1987 hat für Schleswig-Holsteins Mieten einen Spitzenplatz ausgewiesen und die war über jeden Zweifel erhaben. Bei einer 3-Zimmer-Wohnung belaufen sich 0,35 EURO im Durchschnitt immerhin auf 25,00 EURO im Monat oder 300,00 EURO im Jahr. Den Mietervereinen scheint es jedenfalls schwer nachvollziehbar, dass die Mieten in der strukturschwachen Region mit hoher Arbeitslosigkeit so viel höher sein müssen als etwa im Süden der Republik. Den Mietenunterschied als „nicht gravierend“ einzustufen verniedlicht ein Problem, das vor dem Hintergrund der Sozialreformen viele Haushalte in Bedrängnis bringt.

Darf nicht:

Am 31.08.2004 ist die sogenannte Kündigungssperrfrist, nach der ein Vermieter frühestens 10 Jahre nach Erwerb einer Eigentumswohnung wegen Eigenbedarfes kündigen kann, ausgelaufen. Seitdem gilt nur noch eine Sperrfrist von 3 Jahren. Die Landesregierung hätte die Möglichkeit gehabt, die 10-Jahressperrfrist zu verlängern, hat diese Möglichkeit aber nicht genutzt. Um bessere Entscheidungsgrundlagen zu gewinnen haben die schleswig-holsteinischen Mietervereine verlangt, eine Statistik zu führen, in der alle Umwandlungsfälle erfasst werden. Dies erscheint nach dem Verkauf der großen Wohnungsbaugesellschaften in Schleswig-Holstein (dabei auch die ursprünglich dem Land gehörende LEG) sehr wichtig, weil alle großen Unternehmen übereinstimmend erklärt haben, dass sie Mietwohnungen umwandeln und verkaufen wollen. Mit soliden Daten über das Umwandlungsgeschehen ließen sich sicher auch Kommunen, die keinen Bedarf für eine derartige Verordnung sehen, überzeugen. „Für eine Meldepflicht von Umwandlungen gibt es keine bundesrechtliche Grundlage“. Die Landesregierung wäre darauf angewiesen, dass die Umwandlung von frei finanzierten Miet- in Eigentumswohnungen ihr freiwillig gemeldet würde. Und was spricht dagegen? Das neue Wohnraumförderungsgesetz setzt auf freiwillige Vereinbarungen. Das Land fördert die Kommunen – warum soll es nicht auch fordern. Bei Hartz IV findet das jeder selbstverständlich.

Die Mieterorganisation bedauert, dass die Gemeinsamkeiten mit der Landesregierung auf ein denkbar niedriges Niveau abgesunken sind.

Verantwortlich: Jochen Kiersch – Kiel

Das könnte dich auch interessieren …